Diese gängige Praxis beim Zahlungsverzug des Mieters hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem Urteil erneut bestätigt.
|
|
|
|
Wenn die Seite hier nicht angezeigt wird, sperrt der Informationsanbieter die Anzeige in einem iFrame außerhalb der eigenen Domain. Klicken Sie dann auf den Link unter URL, um die Seite in einem neuen Tab außerhalb von www.intex-publishing.de anzuzeigen. |