Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler verliert gemäß § 654 BGB dann seinen Provisionsanspruch, wenn er sich von einem Mieter mit der Suche nach einem Nachmieter beauftragten lässt und insgeheim in derselben Sache für den Vermieter tätig ist.
25.11.2016
Amtsgericht Wiesbaden
91 C 2307/16

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