Auch nach 30 Jahren verjähren Ansprüche des Vermieters nicht
11.05.2023
BGH
VIII ZR 132/20

Wenn die Seite hier nicht angezeigt wird, sperrt der Informationsanbieter die Anzeige in einem iFrame außerhalb der eigenen Domain. Klicken Sie dann auf den Link unter URL, um die Seite in einem neuen Tab außerhalb von www.intex-publishing.de anzuzeigen.