Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Ein potentieller Mieter muss dem Wohnungsmakler keine Gebühren oder Aufwandsentschädigungen erstatten.
|
|
|
|
Wenn die Seite hier nicht angezeigt wird, sperrt der Informationsanbieter die Anzeige in einem iFrame außerhalb der eigenen Domain. Klicken Sie dann auf den Link unter URL, um die Seite in einem neuen Tab außerhalb von www.intex-publishing.de anzuzeigen. |